Am 8. Oktober 2020 führte die georgische Regierung die Verordnung N 619 ein, die es Unternehmen ermöglicht, den Status eines “internationalen Unternehmens” zu erlangen und von Steuererleichterungen zu profitieren, um das Geschäftsumfeld im Land weiter zu verbessern, Georgiens Potenzial als regionale Drehscheibe zu stärken und das Interesse multinationaler internationaler Unternehmen zu steigern.

Die Vergünstigung gilt für Unternehmen, die in der Schifffahrt tätig sind, sowie für IT-Unternehmen.

Steuervorteile

  • 5% Körperschaftssteuer (statt 15%)
  • 0% Dividendensteuer (statt 5%)
  • 5 % Lohnsteuer (statt 20 %)
  • 0% Vermögenssteuer für Vermögenswerte, die im Rahmen von Aktivitäten mit dem Status einer “internationalen Gesellschaft” genutzt werden (statt ca. 1%)
  • Die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.

 

Die Möglichkeit, die Körperschaftssteuer weiter zu senken, indem die an in Georgien ansässige Arbeitnehmer gezahlten Gehälter und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden.

Dividenden, die von einer internationalen Gesellschaft gezahlt werden, sind an der Quelle der Zahlung nicht steuerpflichtig und werden nicht in das Bruttoeinkommen der Person einbezogen, die die Dividende erhält.

 

Der Status kann Unternehmen gewährt werden,

die über mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Ausübung einer zulässigen Tätigkeit verfügt, oder die einen Vertreter eines gebietsfremden Unternehmens in Georgien haben, wenn dieser Gebietsfremde über mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Ausübung der zulässigen Tätigkeit verfügt, die von dem georgischen Unternehmen ausgeübt wird, oder startup, business, deren Anteilseigner, die mehr als 50 % der Anteile an dem georgischen Unternehmen halten, jeweils mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Ausübung der zulässigen Tätigkeit haben, die von dem georgischen Unternehmen ausgeübt wird.